1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Berra Bau GmbH, soweit im jeweiligen Angebot, Auftrag, Werkvertrag oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
1.2 Die AGB gelten insbesondere für Arbeiten im Bereich Trockenbau, Gipserarbeiten, Wand- und Deckensysteme, Innenausbau, Malerarbeiten, Plattenarbeiten sowie Renovations- und Sanierungsarbeiten.
1.3 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Werkvertrag oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
2.1 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahme einer Offerte bzw. durch eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande.
2.2 Die Offerte der Berra Bau GmbH basiert auf den zum Zeitpunkt der Offertstellung bekannten Grundlagen, insbesondere Plänen, Ausschreibungen, Angaben des Auftraggebers und den vor Ort feststellbaren Verhältnissen.
2.3 Änderungen des Leistungsumfangs oder zusätzliche Leistungen bedürfen grundsätzlich einer entsprechenden Vereinbarung. Dringend notwendige Zusatzarbeiten dürfen ausgeführt werden, wenn sie zur Vermeidung von Schäden oder zur ordnungsgemässen Weiterführung der Arbeiten erforderlich sind.
3.1 Massgebend für den geschuldeten Leistungsumfang sind in erster Linie die schriftliche Offerte, der Werkvertrag, die Auftragsbestätigung sowie die darin aufgeführten Pläne und Unterlagen.
3.2 Leistungen, die in der Offerte nicht ausdrücklich aufgeführt sind, gelten grundsätzlich als nicht inbegriffen.
3.3 Insbesondere gelten Planungsleistungen, Bewilligungen, Gerüste, Spezialgeräte, Schutzmassnahmen, Abdeckungen, Demontagen, Entsorgungen, Untergrundsanierungen und andere Nebenleistungen nur dann als eingeschlossen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4 Bei Renovations- und Umbauarbeiten können bestehende Untergründe, Konstruktionen oder Bauteile Mängel oder Abweichungen aufweisen, die bei der Besichtigung nicht erkennbar waren. Daraus entstehende notwendige Zusatzarbeiten werden separat verrechnet.
4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig vorhanden sind.
4.2 Dazu gehören insbesondere der Zugang zum Arbeitsbereich, die notwendige Baufreiheit sowie die rechtzeitige Bereitstellung von Plänen, Angaben und Entscheiden.
4.3 Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, andere Unternehmer, nachträgliche Änderungen oder nicht vorhersehbare Umstände entstehen, können dem Auftraggeber zusätzlich verrechnet werden.
5.1 Änderungen des Auftragsumfangs sowie zusätzliche Arbeiten werden zusätzlich vergütet.
5.2 Zusatzarbeiten können nach Ausmass, Einheitspreisen, Pauschalen oder Regie verrechnet werden.
5.3 Wird eine schriftliche Preisvereinbarung für Zusatzarbeiten nicht vor Beginn der Arbeiten getroffen, erfolgt die Abrechnung nach den vereinbarten Regieansätzen bzw. nach dem effektiven Aufwand.
5.4 Änderungswünsche des Auftraggebers können Auswirkungen auf Termine und Kosten haben. Die Berra Bau GmbH ist berechtigt, die daraus entstehenden Mehrkosten und Terminverschiebungen entsprechend zu berücksichtigen.
6.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
6.2 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.3 Bei Einheitspreisen wird nach dem tatsächlich ausgeführten und nachvollziehbar ermittelten Ausmass abgerechnet.
6.4 Bei Regiearbeiten werden die vereinbarten Stundenansätze sowie das verwendete Material und weitere vereinbarte Kosten verrechnet.
6.5 Offerten, die ausdrücklich als Richtofferten oder Kostenschätzungen bezeichnet sind, stellen keine verbindliche Preisgarantie dar.
7.1 Bei Umbau-, Renovations- und Sanierungsarbeiten können bestehende Verhältnisse erst nach Öffnung, Entfernung oder Bearbeitung von Bauteilen vollständig beurteilt werden.
7.2 Werden dabei nicht vorhersehbare Schäden, ungeeignete Untergründe, Feuchtigkeit, unzureichende Befestigungsmöglichkeiten, alte Beschichtungen oder andere erschwerende Verhältnisse festgestellt, sind die erforderlichen Zusatzarbeiten nicht Bestandteil des ursprünglichen Preises, sofern sie nicht ausdrücklich berücksichtigt wurden.
7.3 Die Berra Bau GmbH informiert den Auftraggeber nach Möglichkeit vor Ausführung entsprechender Mehrarbeiten.
8.1 Vereinbarte Ausführungstermine gelten unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden.
8.2 Verzögerungen aufgrund von Änderungen, fehlenden Entscheiden, anderen Unternehmern, Lieferengpässen, behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt oder anderen Umständen ausserhalb des Einflussbereichs der Berra Bau GmbH berechtigen zu einer angemessenen Anpassung der Ausführungsfrist.
8.3 Für Verzögerungen, die nicht von der Berra Bau GmbH verursacht wurden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
9.1 Die Berra Bau GmbH ist berechtigt, entsprechend dem Baufortschritt Teilrechnungen bzw. Akontorechnungen zu stellen, sofern dies vereinbart wurde oder sich aus dem Auftrag ergibt.
9.2 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen.
9.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Die Berra Bau GmbH kann nach erfolgloser Mahnung die weitere Ausführung der Arbeiten bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückstellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.1 Nach Fertigstellung der Arbeiten ist das Werk bzw. der betreffende Arbeitsabschnitt durch den Auftraggeber zu kontrollieren und abzunehmen.
10.2 Erkennbare Mängel sind der Berra Bau GmbH möglichst rasch, spätestens innerhalb der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Frist, schriftlich mitzuteilen.
10.3 Kleinere, noch ausstehende Restarbeiten verhindern die Abnahme nicht, sofern die Gebrauchstauglichkeit des Werkes dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
11.1 Die Berra Bau GmbH gewährleistet die vertragsgemässe Ausführung ihrer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der konkret vereinbarten Vertragsbedingungen.
11.2 Bei berechtigten Mängeln ist der Berra Bau GmbH grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen, den Mangel innert angemessener Frist zu prüfen und zu beheben.
11.3 Kein Anspruch auf kostenlose Mängelbehebung besteht, soweit Schäden oder Mängel durch unsachgemässe Nutzung, nachträgliche Veränderungen durch Dritte, ungeeignete bauseitige Voraussetzungen, Feuchtigkeit, Bewegungen des Baukörpers oder andere von der Berra Bau GmbH nicht zu vertretende Ursachen entstanden sind.
11.4 Die gesetzlichen zwingenden Bestimmungen bleiben vorbehalten.
12.1 Die Berra Bau GmbH haftet nicht für Mängel oder Verzögerungen, die durch Leistungen anderer Unternehmer verursacht werden.
12.2 Werden Vorleistungen anderer Unternehmer als Grundlage für die Arbeiten der Berra Bau GmbH benötigt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass diese fachgerecht und rechtzeitig ausgeführt werden.
12.3 Werden mangelhafte oder unzureichende Vorleistungen festgestellt, ist die Berra Bau GmbH berechtigt, die daraus entstehenden Zusatzarbeiten und Wartezeiten separat zu verrechnen.
13.1 Sofern nicht anders vereinbart, wählt die Berra Bau GmbH die für die vereinbarte Leistung geeigneten Materialien und Produkte unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen aus.
13.2 Vom Auftraggeber gewünschte Sondermaterialien, bestimmte Marken oder Produkte können zu Mehrkosten und längeren Lieferfristen führen.
13.3 Lieferverzögerungen von Herstellern oder Lieferanten, welche die Berra Bau GmbH nicht zu vertreten hat, führen zu einer angemessenen Anpassung der Ausführungsfrist.
14.1 Pläne, Offerten, Kalkulationen, technische Unterlagen und sonstige von der Berra Bau GmbH erstellte Unterlagen bleiben deren Eigentum, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
14.2 Eine Weitergabe oder Verwendung dieser Unterlagen für andere Projekte oder durch Dritte ist ohne Zustimmung der Berra Bau GmbH nicht zulässig, soweit gesetzlich zulässig.
15.1 Die Berra Bau GmbH haftet für Schäden, die durch eine von ihr zu vertretende Vertragsverletzung verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
15.2 Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
15.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Schweizer Recht eine Haftung vorschreibt.
16.1 SIA-Normen, NPK-Bestimmungen oder andere technische Regelwerke gelten nur dann als Vertragsbestandteil, wenn dies im jeweiligen Auftrag, Werkvertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde.
16.2 Wird die Norm SIA 118 ausdrücklich vereinbart, gelten deren Bestimmungen im vereinbarten Umfang. Bei Widersprüchen ist die im jeweiligen Vertrag festgelegte Rangordnung der Vertragsbestandteile massgebend.
16.3 Gesetzliche Vorschriften sowie anerkannte Regeln der Baukunde bleiben vorbehalten.
17.1 Die Berra Bau GmbH darf während der Ausführung zur Dokumentation des Baufortschritts Fotografien erstellen, soweit dies für die Vertragserfüllung, Qualitätssicherung oder interne Dokumentation erforderlich ist.
17.2 Eine Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen oder eindeutig erkennbare private Bereiche ersichtlich sind, erfolgt nur unter Beachtung der anwendbaren Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte.
18.1 Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der auf der Website der Berra Bau GmbH veröffentlichten Datenschutzerklärung.
19.1 Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Berra Bau GmbH und dem Auftraggeber ist Schweizer Recht anwendbar.
19.2 Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
20.1 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Berra Bau GmbH als Gerichtsstand.
20.2 Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens sollen sich die Parteien nach Möglichkeit um eine einvernehmliche Lösung bemühen.
21.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
21.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB können durch die Berra Bau GmbH angepasst werden. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Fassung.
21.3 Die jeweils gültige Fassung der AGB wird auf der Website der Berra Bau GmbH veröffentlicht.
Berra Bau GmbH
Schweiz
AGB-Version: August 2026